Hausordnung

Wir nehmen aufeinander acht

Die nachfolgenden Punkte sollen zu einem harmonischen Zusammenleben in einem sauberen und ordentlichen Zentrum beitragen, in dem sich alle Gäste wohlfühlen können. Bei Unklarheiten und Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

  • Nachtruhe: 22.00 und 7.00 Uhr im Haupthaus und dem Freigelände.
  • Rauchverbot im gesamten Haus und in den Bungalows.
  • Das Bekleben (auch mit Tesafilm) ist untersagt. Gerne stellen wir Malerkrepp zur Verfügung. Bemalen von Türen, Wänden oder Mobiliar ist verboten.
  • Speisen und Getränke sowie Geschirr dürfen nicht aus dem Speisesaal mitgenommen/ entfernt werden.
  • Parken nur auf ausgewiesenen und gepflasterten Flächen erlaubt. Rettungswege sind laut StVO freizuhalten
  • Die Flambacher Mühle ist ein christliches Haus, in dem biblische Prinzipien gelten. Gäste sind aufgefordert, diese Ausrichtung zu respektieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.
  • Das Ausüben von Nicht Christlichen Riten & Ritualen in den öffentlichen Bereichen der Flambacher Mühle ist ausdrücklich nicht erwünscht.
  • Der Genuss von Alkohol ist nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes gestattet. Siehe hier.
  • Hunde sind im Haupthaus nicht erlaubt und auf dem Gelände an der Leine zu führen.
  • Die Gemeinschaftsräume sind stets in aufgeräumtem Zustand zu halten. Bei der Abreise sind die Zimmer besenrein oder gesaugt und müllfrei zu übergeben. Das Außengelände aufgeräumt und von Müll befreit zu hinterlassen. Die Mülltrennung ist zu beachten.
  • Die Benutzung von Schlafsäcken ist nicht gestattet. Die Matratzen sind aus hygienischen Gründen mit Schonbezügen versehen. Die Benutzung von Laken ist Pflicht.
  • Möbel – auch die Terrassenmöbel, Kissen und Decken dürfen nicht in das Freigelände gebracht werden.
  • Der Zutritt zur Küche ist aufgrund von Hygienevorschriften nicht gestattet.
  • Der Speisesaal wird zu den Mahlzeiten geöffnet.
  • Ein Lagerfeuer darf nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Hausleitung entfacht werden, weil es genehmigungspflichtig ist. Eine Feuerwehr-Meldegebühr ist zu entrichten.
  • Die Wasserläufe auf dem Gelände gehören zum wertvollen Kulturgut des „Oberharzer Wasserregals“ und dürfen nicht verändert oder aufgestaut werden.
  • Das Gelände liegt mitten in einem Naturschutzgebiet und fordert ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber der Natur.
  • Für die Einhaltung der Hausordnung sind alle Gäste verantwortlich.
  • Für die Kenntnisnahme und Beachtung aller vorgenannten Punkte ist die anwesende Gruppenleitung/Organisator zuständig.